Neue Reiseregelungen
für Heimtiere (aktualisiert) |
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Die Änderungen des neuen Heimtierpasses verbergen sich auf den Innenseiten. Wichtig zu wissen ist, dass alle bis jetzt ausgestellten Pässe ohne Einschränkungen gültig bleiben. Foto: Klostermann/BfT
Ab 2015 gibt es einen neuen Heimtierpass bereits ausgestellte Heimtierpässe bleiben unverändert gültig. Wer im neuen Jahr verreisen und sein Tier mitnehmen will, sollte daran denken, dass ab dem 29. Dezember teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten. Betroffen sind in erster Linie Hunde und Katzen, aber auch Frettchen. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Ihr Tier gechippt ist. Tätowierungen sind nur dann zulässig, wenn diese gut lesbar sind und noch vor dem 03. Juli 2011 angebracht wurden. Für grenzüberschreitende Reisen ist die Kennzeichnung des Tieres ohnehin Bedingung. Wichtig ist, dass Hund oder Katze auch in einem Melderegister wie z.B. Tasso eingetragen sind. Sollte das Tier tatsächlich entlaufen und später aufgegriffen werden, ist die Zugehörigkeit dann anhand der gespeicherten Daten sehr schnell zu ermitteln. Wegen der angesprochenen Neuerungen muss man die Reisepläne nicht über den Haufen werfen, denn Vieles ist auch gleich geblieben. So müssen Hunde, Katzen und Frettchen nach wie vor eine gültige Tollwutimpfung vorweisen und einen gültigen Heimtierpass im Gepäck haben. Zwar gibt es ab dem 29.12. neue Heimtierpässe, aber alle bis dahin ausgestellten Papiere behalten ihre uneingeschränkte Gültigkeit und müssen nicht, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt, gegen einen neuen ausgetauscht werden. Von außen betrachtet unterscheidet sich der neue Ausweis nicht vom alten. Auf den Innenseiten muss der Tierarzt zukünftig einige Angaben mehr eintragen, so beispielsweise seine eigenen Kontaktdaten. Der Tierhalter muss diese Angaben durch seine Unterschrift bestätigen, anschließend wird die Seite vom Tierarzt z.B. durch eine Laminierung vor Fälschungen geschützt. Ähnlich ist mit den Impfaufklebern zu verfahren. Aber auch hier gilt: Diese Dinge müssen in den alten Ausweisen nicht nachträglich geändert werden. Einige Neuerungen gelten für die Tollwutimpfung und das Reisen mit Welpen. So ist nun für Reisen in der EU ein Mindestalter für die Tollwutimpfung von 12 Wochen vorgegeben. Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung (oder auch einer nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung erfolgten Wiederholungsimpfung), dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss. Besonders wichtig sind die Neuerungen für Welpen: Welpen dürfen seit Jahresbeginn 2015 nur noch mit gültigem Tollwutimpfschutz nach Deutschland einreisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter für die Tollwutimpfung und die Ausbildung des Impfschutzes ergibt sich somit, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen nach Deutschland mitgenommen werden dürfen. Dies gilt auch für die Durchreise im Transitverkehr. Bisher bestehende Ausnahmen für die Mitnahme von Welpen sind damit entfallen. Für Reisen in andere Mitgliedstaaten sollte man sich rechtzeitig über die dort für Welpen geltenden Vorgaben informieren. Am Ende die gute Nachricht für Züchter und Hundesportler: Bislang war die Zahl der Tiere, die ohne besondere Auflagen mitgenommen werden durften, auf fünf beschränkt. Diese Zahl kann nun überschritten werden, wenn es sich um eine Reise zu Ausstellungen oder Sportevents handelt und sofern die Tiere über sechs Monate alt sind. Der Tierhalter sollte entsprechende Dokumente, die die Teilnahme bestätigen, mit sich führen. Das eröffnet gerade in der Winterzeit für Schlittenhunde ganz neue Reiseziele. Wem das im Einzelnen zu kompliziert ist, sollte auf jeden Fall vor Reiseantritt einen Tierarzt zu Rate ziehen und sich die Bestimmungen erläutern lassen. Hintergrundinformationen |
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