Gebührenverzeichnis
Nachstehend erhalten Sie eine Auflistung unserer Gebühren und Beiträge:
Mitgliedschaft
Leistung Gebühr
Aufnahmegebühr
einmalige Zahlung
€ 18,00
Jahresbeitrag:
Hauptmitgliedschaft
€ 75,00
Jahresbeitrag
Anschlußmitgliedschaft
für Ehe-/Lebenspartner, Kinder, Eltern
unter gleichlautender Postanschrift
€ 37,50
Zucht
Leistung Gebühr
Namensschutz
Für Ihre Hobbyzucht benötigen Sie einen "Familiennamen", den wir für Sie schützen. Der Eintrag dieses Namens ist für Sie
kostenfrei!
Ahnentafel:
pro Jungkatze und erstellte Ahnentafel
€ 20,00
Antrag auf Ahnentafeln:
Wird der Antrag nicht fristgerecht gestellt, sind gemäß Reg. 3.33 ab dem 1. Tag des Fristablaufs pro Ahnentafel und Woche zusätzlich zu zahlen
€ 2,00
Ahnentafel Übernahme
Bei anderern Vereinen registrierte Kater und Katzen
müssen vor Ausstellung und Zucht bei der D.R.U. in deren Zuchtbuch übernommen werden
€ 14,00
Fremddeckung
Bei Verwendung eines Zuchtkaters aus einem fremden Zuchtbuch
wird diese Gebühr erhoben
€ 14,00
Titelurkunde
Die Berechtigung zum Führen eines Titels (Ch.,Ch.Int. usw.) wird durch die Geschäftsstelle mittels Urkunde bestätigt
€ 10,00
Transfer
Bei der Abgabe einer Jungkatze ins Ausland kann die Erstellung eines Transfer durch die Geschäftsstelle erforderlich sein
€ 10,00
zuzüglich Mehrwertsteuer (19%) bei den vorgenannten Leistungen
Möglichkeiten zur Zahlung
Lastschriftverfahren
Die bequemste Variante der Zahlung. Auf den meisten Formularen ist die Angabe der Bankverbindung möglich. Bei der Angabe der Bankverbindung auf dem Aufnahmeantrag gilt die Lastschriftzahlung grundsätzlich für alle in Anspruch genommenen Leistungen, außer für Meldungen zur Ausstellung, wo die Angabe gesondert erfolgen muß. Die Zahlung per Lastschriftverfahren ist nur für D.R.U. Mitglieder möglich
Überweisung
Sollten Sie Leistungen in Anspruch nehmen und kein Lastschriftverfahren vereinbart haben, ergeht eine Rechnung an Sie, welche den zu entrichtenden Betrag ausweist. Nach Zahlung der Rechnung wird die beantragte Leistung erbracht. Bitte beachten Sie bei Anmeldungen zur Ausstellung, daß die entsprechende Gebühr spätestens zum ausgewiesenen Anmeldeschluß einem Verbandskonto gutgeschrieben sein muß, wenn die Teilnahme nicht gefährdet werden soll