Satzung und Regeln
Anhang: Richterausbildung
Die Ausbildung von Mitgliedern zu Zuchtrichtern ist möglich bei Einhaltung nachfolgender Bestimmungen:

A 1
Anträge auf Zulassung als Steward, Richterschüler oder zum Richterexamen für D.R.U. - und ausländische Ausstellungen müssen 6 Wochen vorher schriftlich dem Vorstand eingereicht und von diesem genehmigt werden.

A 2
Zum Richterexamen kann nur zugelassen werden, wer
a) mindestens 21 Jahre alt ist;
b) nachweislich mindestens 3 Jahre lang gezüchtet hat;
c) nachweislich mindestens 10mal als Steward fungiert hat;
d) nachweislich mindestens 10mal als Richterschüler für entweder Lang- oder Kurzhaar oder Siam/OKH amtiert hat;
e) die Verwaltungs- und Prüfungsgebühr von € 130,- entrichtet hat;
f) die erforderliche “Verpflichtungserklärung” abgegeben hat.

A 3
Das Examen kann jeweils nur für die Kategorie Lang- oder Kurzhaar oder Siam/OKH abgelegt werden. Für jedes Examen sind die Bestimmungen A 2 d) - f) erneut zu er füllen.

A 4
Das Richterexamen kann wahlweise
a) von dem Vereinstag, der mit 3/4 Mehrheit für den Kandidaten votieren muß, oder
b) von 3 Richtern aus mindestens 2 Ländern anläßlich einer Ausstellung abgenommen werden.

A 5
Das Examen gliedert sich in einen
a) mündlichen Teil, bei dem 25 Fragen aus den Bereichen Haltungs- Zucht- und Ausstellungswesen, Genetik und Tierschutz zu beantworten sind, und
b) schriftlich-praktischen Teil, bei dem auf einer Ausstellung mindestens 25 Katzen der entsprechenden Kategorie schriftlich zu beurteilen sind. Die Beurteilung hat ohne alle Hilfsmittel zu erfolgen.
Wird das Examen nach A 4
a) abgenommen, so ist
b) auf einer unmittelbar folgenden Ausstellung zu erfüllen.

A 6
Über das bestandene Examen erhält der Kandidat von dem Vorstand eine Ernennungsurkunde. Das gilt auch für ein evtl. im Ausland abgelegtes Examen, wenn bei diesem diese Bestimmungen eingehalten wurden.

A 7
Nach seiner Ernennung darf der Richter bei seiner 1. Einladung nur die Hauskatzen, die Jugend- und Kastraten-Klassen, bei seiner 2. Einladung zusätzlich die Offenen und die Champion-/Premiorenklassen, bei seiner 3. Einladung zusätzlich die Int. Champion- /Premioren-Klassen richten (Probe-Richter). Für diese ersten 3 Einladungen wird keinerlei Kostenersatz gewährt.

A 8
Anträge gemäß A 1 können von dem Vorstand ohne Begründung abgelehnt werden. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen kann der Vorstand gemäß Reg. 1.9 verfahren.